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Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Wie lang muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ohne Verkürzung mindestens sein?

Antwort: 45 Stunden

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Im gewerblichen Güter- und Personenverkehr schreibt das Arbeitszeitgesetz gemeinsam mit den Sozialvorschriften für Lkw- und Busfahrer vor, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden betragen muss. Diese Ruhezeit dient der Erholung und Sicherheit und darf grundsätzlich nicht verkürzt werden. Nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden, muss jedoch durch eine entsprechende Ruhezeit in den darauffolgenden Wochen ausgeglichen werden. Die Einhaltung dieser Ruhezeiten ist wichtig, um Ermüdung zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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