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Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?
Antwort: Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,8 t sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Fahrer.
Fahrer müssen regelmäßige Pausen und tägliche Ruhezeiten einhalten, um Ermüdung und damit verbundene Unfallrisiken zu minimieren. Die von der jeweiligen Verkehrsnorm festgelegten spezifischen Zeiten müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Fahrer die erforderliche Erholung bekommen und somit sicher fahren können.
Zusammenfassend sind diese Regelungen wichtig, um sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch das Wohlbefinden der Fahrer zu gewährleisten.
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