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Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?

Antwort: Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Bei der gewerblichen Güterbeförderung sind Lenk- und Ruhezeiten wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Diese Regeln gelten für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse über 2,8 Tonnen liegt.

Diese Vorschriften sind Teil der EU-Verordnung Nr. 561/2006, die die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer regelt. Ziel ist es, Übermüdung zu verhindern, die zu Unfällen führen kann. Ein Fahrer darf in der Regel höchstens 9 Stunden pro Tag lenken, was auf 10 Stunden zweimal pro Woche ausgeweitet werden kann, gefolgt von einer bestimmten Anzahl von Stunden Ruhezeit.

Durch das Einhalten dieser Regelungen wird die Gesundheit der Fahrer geschützt und die Verkehrssicherheit erhöht. Es ist wichtig, alle relevanten Punkte zu berücksichtigen, da eine verkehrsrechtliche Vorschrift wie diese eine Kombination aus verschiedenen Elementen sein kann, die alle auf die Sicherheit im Straßenverkehr abzielen.

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