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Wer darf eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen?

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Der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller

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Die von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt

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Alle Nutzfahrzeugwerkstätten

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Deine Antwort ist richtig. Gemäß deutschem Verkehrsrecht dürfen nur bestimmte Stellen eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen. Dazu gehören zum einen der amtlich anerkannte Fahrzeughersteller, der das Fahrzeug oder den Geschwindigkeitsbegrenzer hergestellt hat. Zum anderen sind das Werkstätten, die von einer Behörde speziell ermächtigt wurden, diese Prüfung durchzuführen. Dies dient der Sicherheit und stellt sicher, dass die Prüfung fachgerecht und nach bestimmten Standards erfolgt. Normale Nutzfahrzeugwerkstätten ohne diese Ermächtigung dürfen diese Bescheinigung nicht ausstellen. So wird gewährleistet, dass nur qualifizierte Stellen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung bestätigen.

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