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Wer darf eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen?

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Der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller

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Die von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt

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Alle Nutzfahrzeugwerkstätten

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Sie haben die richtige Kombination gewählt. Eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers darf nur von einem amtlich anerkannten Fahrzeughersteller oder einer von einer Behörde hierzu ermächtigten Werkstatt ausgestellt werden. Nicht alle Nutzfahrzeugwerkstätten sind automatisch dazu berechtigt – sie benötigen eine besondere behördliche Ermächtigung. Dieser Schutz sorgt dafür, dass nur qualifizierte Stellen solche wichtigen Prüfbescheinigungen ausstellen dürfen. Achten Sie also auf die behördliche Anerkennung bzw. Ermächtigung.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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