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Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?
Antwort: 3,0 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Deine Antwort ist korrekt. Die gesetzlich zulässige maximale Breite von Zugmaschinen einschließlich Anbaugeräten beträgt in Deutschland 3,00 Meter. Dies ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Der Grund für diese Begrenzung ist die Verkehrssicherheit: Breitere Fahrzeuge könnten den Verkehrsfluss stören oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden, besonders auf schmalen Straßen. Wenn Anbaugeräte montiert sind, zählt ihre Breite zur Gesamtabmessung dazu.
Achte daher immer darauf, dass die Gesammtbreite von Zugmaschine plus Anbaugerät diese Grenze nicht überschreitet, um Bußgelder und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
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