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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Über 3,5 t
Ab 2,8 t
Ab 3,0 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Güterkraftverkehrsgesetz gilt bei der geschäftsmäßigen Beförderung von Gütern, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Das bedeutet: Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Grenze, müssen Sie die im Güterkraftverkehrsgesetz geregelten Vorschriften beachten. Unterhalb von 3,5 Tonnen fällt der Transport nicht unter dieses Gesetz. Ihre Auswahl ist korrekt, da die gesetzliche Regel bei „über 3,5 t“ liegt. Diese Grenze ist wichtig, da für schwerere Fahrzeuge zum Beispiel zusätzliche Genehmigungen, Pflichten und Kontrollen gelten.
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