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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Über 3,5 t
Ab 2,8 t
Ab 3,0 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Güterkraftverkehrsgesetz ist ein wichtiges Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gewerbliche Beförderung von Gütern regelt. Bei der Frage nach der zulässigen Gesamtmasse ist es entscheidend, die korrekten Gewichtsgrenzen zu kennen.
Für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die geschäftsmäßig Güter transportieren, fällt das Güterkraftverkehrsgesetz in der Regel erst bei einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen an. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die diese Gewichtsschranke überschreiten, speziellen Vorschriften unterliegen, die unter anderem Zulassungen, Fahrerqualifikationen und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards betreffen.
Allerdings sind die gesamten Regelungen notwendig zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Bei gewerblichen Transporten ist es daher wichtig, die genauen Gewichtskriterien zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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