Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Welchen Personen können Sie die Beförderung verweigern?
Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährden würden
Personen, die die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden würden
Personen mit einem Hund
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist richtig. Nach den deutschen Verkehrsregeln dürfen Personen die Beförderung verweigert werden, wenn sie die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährden. Das bedeutet, wenn jemand sich gefährlich verhält oder andere Fahrgäste gefährdet, kann der Fahrer oder Betreiber die Mitnahme ablehnen. Tiere, wie Hunde, dürfen grundsätzlich mitgenommen werden, solange keine besondere Gefahr oder Vorschrift dagegen spricht. Wichtig ist, dass die Verweigerung gerechtfertigt sein muss, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
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