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Welchen Personen können Sie die Beförderung verweigern?

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Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährden würden

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Personen, die die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden würden

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Personen mit einem Hund

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihre Antwort ist richtig. Nach den deutschen Verkehrsregeln dürfen Personen die Beförderung verweigert werden, wenn sie die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährden. Das bedeutet, wenn jemand sich gefährlich verhält oder andere Fahrgäste gefährdet, kann der Fahrer oder Betreiber die Mitnahme ablehnen. Tiere, wie Hunde, dürfen grundsätzlich mitgenommen werden, solange keine besondere Gefahr oder Vorschrift dagegen spricht. Wichtig ist, dass die Verweigerung gerechtfertigt sein muss, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

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