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Nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D möchten Sie gewerblich Personen befördern. Auf welche Weise können Sie die Voraussetzung erfüllen?

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- der beschleunigten Grundqualifikation

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- einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer

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- einer 35-stündigen Weiterbildung

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Sie haben beide richtigen Antworten ausgewählt. Wer nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D gewerblich Personen befördern möchte, muss entweder die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren oder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen. Beide Wege erfüllen die gesetzliche Voraussetzung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Die 35-stündige Weiterbildung genügt nicht für die erstmalige Qualifikation, sondern ist später regelmäßig notwendig, um die Qualifikation zu erhalten. Für ähnliche Fragen: Immer darauf achten, dass die Grundqualifikation oder eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben ist, nicht nur die Weiterbildung.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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