Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D möchten Sie gewerblich Personen befördern. Auf welche Weise können Sie die Voraussetzung erfüllen?
- der beschleunigten Grundqualifikation
- einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- einer 35-stündigen Weiterbildung
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Sie haben beide richtigen Antworten ausgewählt. Wer nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D gewerblich Personen befördern möchte, muss entweder die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren oder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen. Beide Wege erfüllen die gesetzliche Voraussetzung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Die 35-stündige Weiterbildung genügt nicht für die erstmalige Qualifikation, sondern ist später regelmäßig notwendig, um die Qualifikation zu erhalten. Für ähnliche Fragen: Immer darauf achten, dass die Grundqualifikation oder eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben ist, nicht nur die Weiterbildung.
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