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Sie möchten eine Autobahn benutzen. Welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muss hierfür in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein?
Antwort: Mehr als 60 km/h
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Um eine Autobahn in Deutschland benutzen zu dürfen, ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erforderlich, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis festgehalten. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die für Geschwindigkeiten unter 60 km/h ausgelegt sind, nicht auf der Autobahn fahren dürfen, da sie gefährlich langsam sind und den Verkehr erheblich behindern könnten.
Die Angabe von mehr als 130 km/h ist nicht korrekt, da dies keine Mindestanforderung für Fahrzeuge ist, die auf Autobahnen fahren möchten. Es ist wichtig, die richtige Geschwindigkeit zu kennen, um die Sicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten und um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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