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Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?
Antwort: 2 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn Sie außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen, müssen Sie einen seitlichen Mindestabstand von 2 Metern einhalten. Dieser Abstand ist wichtig, um die Sicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Radfahrer und Fußgänger haben besondere Schutzbedürfnisse, da sie im Falle eines Zusammenstoßes erheblich gefährdet sind.
Der Mindestabstand von 2 Metern gibt den Radfahrern und Fußgängern ausreichend Raum, um sicher zu bleiben und beugt gefährlichen Situationen vor. Es ist auch eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, die in der Verkehrsordnung verankert ist, um Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Es ist wichtig, diese Regel immer zu beachten, um sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
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