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Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 2 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Wenn Sie außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen, müssen Sie einen seitlichen Mindestabstand von 2 Metern einhalten. Dieser Abstand ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt und dient der Sicherheit von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern. Ein Abstand von 1,5 Metern ist nicht ausreichend, da es das Risiko von gefährlichen Situationen oder Unfällen erhöht. Der größere Abstand gewährleistet, dass Radfahrer und Fußgänger ausreichend Platz haben, um sich sicher zu bewegen, insbesondere in unübersichtlichen Situationen oder bei widrigen Wetterbedingungen. Daher ist es wichtig, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

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