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Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 2 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Der seitliche Mindestabstand von 2 Metern beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern ist wichtig, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Abstand schützt sie vor der Gefahr, die von überholenden Fahrzeugen ausgehen kann. Gemäß § 5 Abs. 5 StVO müssen Kraftfahrer bei der Begegnung und dem Überholen von schwächeren Verkehrsteilnehmern einen ausreichenden Abstand einhalten, um Unfälle zu vermeiden. Ein Abstand von 2 Metern wird als sicher erachtet, um sowohl die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger als auch die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen.

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