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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?
Antwort: 1,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Radfahrern innerorts ist es wichtig, einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dieser Abstand schützt den Radfahrer vor möglichen Gefahren, z.B. dem Windschatten, der durch das vorbeifahrende Fahrzeug entstehen kann, und bietet eine Sicherheitszone, um Unfälle zu vermeiden.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss dieser Abstand gewährleistet sein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Wenn Sie mehr als 1,5 Meter Abstand halten, kann das zwar noch sicherer sein, aber in der Regel ist der gesetzlich geforderte Abstand ausreichend, solange er eingehalten wird. Ein Abstand von 5 Metern ist daher nicht nötig und könnte in vielen Situationen auch einfach unrealistisch sein, insbesondere innerorts.
Es ist wichtig, sich an die festgelegten Abstände zu halten, um sowohl die Sicherheit der Radfahrer als auch die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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