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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 1,5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In Deutschland gibt es spezifische Regelungen für den Überholvorgang von Radfahrern, um sowohl die Sicherheit der Radfahrer als auch der Autofahrer zu gewährleisten. Ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern muss innerorts eingehalten werden, wenn man einen Radfahrer überholt.

Dieser Abstand ist notwendig, um zu verhindern, dass der Radfahrer in eine gefährliche Situation gerät, beispielsweise durch Windzug oder durch das Risiko, dass das Fahrzeug zu nah an ihm vorbeifährt. Es ist wichtig, diesen Abstand strikt einzuhalten, da er dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und das Leben aller Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Die Einhaltung dieser Vorschrift ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechte von Radfahrern im Straßenverkehr zu wahren.

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