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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 1,5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Beim Überholen eines Radfahrers innerorts ist es wichtig, einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Regel ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt und dient der Sicherheit von Radfahrern.

Ein ausreichender Abstand reduziert das Risiko, dass der Radfahrer durch denÜberholenden gefährdet wird, insbesondere bei unerwarteten Manövern oder Windböen. Ein Abstand von 1,5 Metern ist wichtig, um sowohl dem Radfahrer als auch dem Autofahrer genügend Raum zu geben, um sicher zu manövrieren.

Die Berücksichtigung dieser Regel zeigt auch Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr. Es ist nach deutschen Verkehrsregeln von zentraler Bedeutung, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher und respektvoll miteinander umgehen.

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