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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?
Antwort: 1,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland müssen Sie beim Überholen von Radfahrern innerorts einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dieser Abstand ist notwendig, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten. Wenn der Abstand weniger als 1,5 Meter beträgt, steigt das Risiko von Unfällen erheblich, insbesondere wenn der Radfahrer plötzlich wendet oder der Straßenbereich schmal ist. Diese Regel dient dem Schutz der verletzlichen Verkehrsteilnehmer und ist in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) festgelegt. Es ist wichtig, immer den richtigen Abstand zu halten, um sowohl die eigenen Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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