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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?
Antwort: 5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Der Mindestabstand von 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg ist wichtig, um die Sicht für Autofahrer und Fußgänger zu verbessern. Dieser Abstand gewährleistet, dass Fußgänger sicher die Straße überqueren können und dass Autofahrer rechtzeitig bremsen oder anhalten können, um Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) spezifische Regelungen, die das Halten und Parken in der Nähe von Fußgängerüberwegen betreffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein Einhalten dieser Regelungen trägt dazu bei, dass alle Verkehrsteilnehmer geschützt sind.
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