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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?
Antwort: 5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Halten oder Parken vor einem Fußgängerüberweg ist es wichtig, einen Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Dieser Abstand ermöglicht es sowohl Fußgängern, den Überweg sicher zu benutzen, als auch Fahrzeugführern, die Situation rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Das Nichtbeachten dieses Abstands kann zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere wenn Fußgänger, insbesondere Kinder oder ältere Menschen, den Überweg nutzen.
In Deutschland sind solch spezifische Verkehrsregeln im Straßenverkehrsrecht festgelegt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Der Mindestabstand soll verhindern, dass Fahrzeuge die Sicht auf den Überweg versperren und dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.
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