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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

Antwort: 5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Beim Halten oder Parken vor einem Fußgängerüberweg ist es gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wichtig, einen Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Dieser Abstand dient dazu, die Sicht der Autofahrer auf die Fußgänger zu gewährleisten und umgekehrt. Ein zu kurzer Abstand könnte die Sicherheit der Fußgänger gefährden, da Autofahrer möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger den Überweg benutzen.

Darüber hinaus ermöglicht der Mindestabstand, dass Fußgänger den Überweg ohne Behinderung und in sicherem Abstand erreichen können. Das Einhalten dieser Regel ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

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