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Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw von 5,5 t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von 2 t zulässiger Gesamtmasse auf Landstraßen höchstens fahren?
Antwort: 60 km/h
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 5,5 Tonnen und einem Anhänger von 2 Tonnen ist die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 60 km/h begrenzt. Diese Regelung ist im § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert, die die Geschwindigkeitsbegrenzungen für verschiedene Fahrzeugarten festlegt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient der Sicherheit auf der Straße, da schwerere Fahrzeuge längere Bremswege benötigen und weniger wendig sind. Daher ist es wichtig, diese Vorschrift einzuhalten, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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