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Ab welcher Länge einer Fahrzeugkombination müssen Sie außerorts ständig einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?
Antwort: Ab einer Länge von mehr als 7 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es spezielle Regelungen, die den Abstand zwischen Fahrzeugen betreffen, insbesondere bei langen Fahrzeugkombinationen. Wenn die Länge eines Fahrzeugkombination mehr als 7 Meter beträgt, ist es wichtig, einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Dieser Abstand ermöglicht es überholenden Fahrzeugen, sicher wieder in die Spur einzuscheren, ohne den Verkehrsfluss zu gefährden oder einen Unfall zu riskieren.
Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit und soll verhindern, dass es beim Überholen zu gefährlichen Situationen kommt. Ein zu geringer Abstand könnte dazu führen, dass das überholende Fahrzeug Schwierigkeiten hat, rechtzeitig wieder einzuordnen, was besonders bei langen Fahrzeugen problematisch sein kann. Daher ist es entscheidend, diese Regel zu beachten und die erforderliche Mindestdistanz einzuhalten.
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