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Für welche Kraftfahrzeuge gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl?
Antwort: Für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die freie Fahrstreifenwahl innerorts gilt für alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wie PKWs und leichte Nutzfahrzeuge in städtischen Gebieten die Fahrstreifen nach Belieben wählen können, um den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus zu vermeiden. Diese Regelung fördert eine flexiblere Nutzung der Fahrbahn und trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da es den Fahrzeugführern erlaubt, auf Veränderungen in der Verkehrssituation schnell zu reagieren. Es ist wichtig, alle Bedingungen dieser Regel zu beachten, um Missverständnisse und mögliche Verkehrsverstöße zu vermeiden.
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