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Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?
Antwort: 2,8 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Fahrzeuge dürfen auf besonders gekennzeichneten Gehwegen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen parken. Diese Regelung dient dazu, den Fußgängerverkehr nicht zu gefährden und den Gehweg in erster Linie für Fußgänger freizuhalten.
Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass nur leichte Fahrzeuge, die weniger Platz benötigen und weniger störend für den Fußgängerverkehr sind, auf Gehwegen abgestellt werden können. Übersteigende Fahrzeuggewichte könnten gefährlich sein oder den Gehweg unpassierbar machen. Es ist wichtig, diese Vorschrift zu beachten, um sowohl die Sicherheit der Fußgänger als auch die Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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