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Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?
Antwort: 2,8 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland gilt, dass Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen parken dürfen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Gehwege für Fußgänger frei und sicher bleiben.
Ein schwereres Fahrzeug kann die Gehwegfläche überlasten und möglicherweise zu Schäden an der Infrastruktur führen oder die Bewegungsfreiheit der Fußgänger einschränken. Daher ist es wichtig, die Grenze von 2,8 Tonnen zu beachten und nur Fahrzeuge, die diese Masse nicht überschreiten, auf diesen speziellen Bereichen zu parken.
Zusätzlich gibt es auch Verkehrszeichen, die bestimmte Gewichtsgrenzen eindeutig ausweisen, und diese sollten stets beachtet werden.
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