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Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?
Antwort: 2,8 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Fahrzeuge dürfen auf besonders gekennzeichneten Gehwegen nur bis zu einer Gesamtmasse von 2,8 Tonnen parken. Diese Regelung ist wichtig, um sowohl die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten als auch sicherzustellen, dass der Gehweg nicht überlastet wird. Wenn die Gesamtmasse eines Fahrzeugs diese Grenze überschreitet, könnte es zu einer Beeinträchtigung des Gehwegbereiches kommen, was gefährlich sein kann. Es ist also entscheidend, die genaue zulässige Gesamtmasse zu beachten, um mögliche Bußgelder oder eine Abschleppung zu vermeiden.
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