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Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?

Antwort: 2,8 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In Deutschland dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen parken. Diese Regelung dient dem Schutz der Fußgänger und der Verkehrssicherheit. Schwerere Fahrzeuge können Gehwege beschädigen und die Sicherheit der Fußgänger gefährden.

Es ist wichtig, die zulässige Gesamtmasse zu beachten, da Überlastung der Gehwege zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Wenn ein Fahrzeug über 2,8 Tonnen wiegt, ist das Parken auf einem Gehweg nicht erlaubt, selbst wenn der Gehweg dafür markiert ist. Diese Regelung stellt sicher, dass Gehwege für Fußgänger sicher und ungehindert nutzbar bleiben.

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