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Für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Autobahnen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden. Ab welcher zulässigen Gesamtmasse gilt dies?

Antwort: Ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Gemäß den deutschen Vorschriften müssen Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden, auf Autobahnen eine Benutzungsgebühr entrichten, wenn sie eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen überschreiten. Dies ist in der Mautregelung festgelegt, um die Instandhaltung und den Ausbau des Autobahnnetzes zu finanzieren. Fahrzeuge unterhalb dieser Gewichtsbeschränkung sind von der Mautpflicht befreit, um kleine Transporteure und leichte Nutzfahrzeuge zu entlasten. Es ist wichtig, die genaue Gewichtskategorie zu kennen, um rechtliche Konsequenzen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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