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Wie weit darf eine gekennzeichnete Ladung nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragen, wenn Ihre Wegstrecke mehr als 100 km beträgt?

Antwort: Bis zu 1,5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Antwort, dass eine gekennzeichnete Ladung bis zu 1,5 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen darf, ist korrekt. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es erlaubt, dass bei einer Wegstrecke von mehr als 100 km eine Ladung in diesem Umfang über das Fahrzeug hinausragen kann, solange dies entsprechend gekennzeichnet ist.

Es ist wichtig, dass die Ladung gut sichtbar ist, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und Unfälle zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung kann beispielsweise durch ein rotes Fähnchen oder eine spezielle Warnleuchte geschehen. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Verkehrssicherheit auf langen Fahrten gewahrt bleibt.

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