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Wie weit darf eine gekennzeichnete Ladung nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragen, wenn Ihre Wegstrecke mehr als 100 km beträgt?
Antwort: Bis zu 1,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Eine gekennzeichnete Ladung darf bei einer Wegstrecke von mehr als 100 km tatsächlich bis zu 1,5 m nach hinten über das Fahrzeug hinausragen. Diese Regelung ist wichtig, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Ausdehnung der Ladung wahrnehmen können und um das Risiko von Unfällen zu minimieren. Die entsprechenden Vorschriften sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz festgelegt.
Es ist auch entscheidend, dass die Ladung gut gesichert ist und sichtbar gekennzeichnet wird, um mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden. Eine ausreichende Kennzeichnung ermöglicht es anderen Verkehrsteilnehmern, den Abstand zu Ihrem Fahrzeug besser einzuschätzen, insbesondere bei Überholvorgängen oder auf engen Straßen.
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