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Sie fahren eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Zuggesamtmasse von 24 t. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?

Antwort: Nach 4,5 Stunden

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In Deutschland sind die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten in der Fahrerlaubnisverordnung und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen gelten spezielle Regeln, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Fahrermüdung zu reduzieren.

Gemäß diesen Vorschriften muss ein Fahrer nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Regelung dient dazu, die Konzentration und Reaktionsfähigkeit des Fahrers während des Fahrens aufrechtzuerhalten. Eine kurze Pause von 15 Minuten nach 2,5 Stunden kann auch eingelegt werden, jedoch muss die längere Pause eher erfolgen.

Diese Vorschrift ist essentiell, da sie nicht nur die Sicherheit des Fahrers erhöht, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Indem Fahrer regelmäßig Pausen einlegen, wird das Risiko von Unfällen aufgrund von Müdigkeit verringert.

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