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Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Lkw und Zweiachsanhänger, samt Ladung höchstens sein?
Antwort: 20,75 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Zug, der aus einem Lkw und einem Zweiachsanhänger besteht, darf laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) samt Ladung eine maximale Länge von 20,75 Metern nicht überschreiten. Diese Regelung ist wichtig, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten, da längere Fahrzeuge schwerer zu kontrollieren und zu manövrieren sind.
Die 20,75 Meter setzen sich aus der Länge des Lkw und des Anhängers zusammen, wobei die Bundesländer unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die maximalen Längen haben können. Ein Einhalten dieser Vorschrift verringert das Unfallrisiko und sorgt für einen besseren Verkehrsfluss.
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