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Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?
Antwort: 3,0 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die maximale Breite einer Zugmaschine einschließlich Anbaugerät gemäß deutschem Verkehrsrecht darf in der Regel 3,0 Meter nicht überschreiten. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass die Fahrzeuge auf Straßen sicher unterwegs sein können, ohne den Verkehr oder die Infrastruktur zu gefährden.
Für Landmaschinen, wie sie im Bild dargestellt sind, ist diese Regel besonders wichtig, da sie oft auf weniger befahrenden Straßen operieren. Eine Breite von mehr als 3,0 Metern könnte das Risiko von Unfällen erhöhen, insbesondere bei Überholmanövern oder beim Passieren anderer Fahrzeuge. Daher ist es entscheidend, sich an diese Regelung zu halten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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