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Bei welcher Breite müssen Zugmaschinen mit solchen Warntafeln ausgerüstet sein?
Antwort: Bei einer Breite von mehr als 2,75 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Zugmaschinen müssen mit Warntafeln ausgestattet sein, wenn ihre Breite mehr als 2,75 m beträgt. Diese Warntafeln dienen der Sicherheit und Sichtbarkeit im Straßenverkehr, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Größe des Fahrzeugs aufmerksam zu machen.
Gemäß der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist diese Regelung wichtig, um Unfälle zu vermeiden, insbesondere in engen Straßen oder bei Überholvorgängen. Eine korrekte Kennzeichnung hilft auch bei der Einhaltung der Vorschriften und minimiert das Risiko von Gefährdungen im Straßenverkehr.
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