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Bei welcher Breite müssen Zugmaschinen mit solchen Warntafeln ausgerüstet sein?
Antwort: Bei einer Breite von mehr als 2,75 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Zugmaschinen müssen mit Warntafeln ausgestattet sein, wenn ihre Breite mehr als 2,75 Meter beträgt. Dieser Regelung dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da breitere Fahrzeuge möglicherweise eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Warntafeln signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern die erhöhte Breite und helfen, Kollisionen zu vermeiden. Diese Vorschrift ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Es ist wichtig, solche Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit aller zu fördern.
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