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In welcher Situation ist das Überholen unzulässig?
- Überholvorgang nicht vor dem Beginn eines Überholverbots beenden kann
- Überholvorgang nicht vor einer Kuppe beenden kann
- nötigen Seitenabstand nicht einhalten kann
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Kombination aus den Antworten 1, 2 und 3 ist korrekt, weil sie Situationen beschreibt, in denen das Überholen aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist.
1. Der Überholvorgang darf nicht begonnen werden, wenn er nicht vor dem Beginn eines Überholverbots beendet werden kann, da dies im § 5 Absatz 3 StVO festgelegt ist. Ein Überholverbot ist da, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
2. Das Überholen vor einer Kuppe ist ebenfalls unzulässig, da die Sicht eingeschränkt ist, was das Risiko von Kollisionen erhöht. Dies steht im § 5 Absatz 4 StVO.
3. Schließlich ist das Nicht-Einhalten des nötigen Seitenabstands ein kritischer Punkt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Laut § 5 Absatz 1 StVO muss ausreichend Abstand gehalten werden, um Unfälle zu vermeiden.
Insgesamt sind all diese Aspekte wichtig für die Verkehrssicherheit und mustergültig im deutschen Straßenverkehr geregelt.
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