Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?
Nein, in keinem Fall
Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Kraftfahrer in der Probezeit dürfen in keinem Fall unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stehen. Das bedeutet, dass eine Nulltoleranzregelung gilt. Diese Regelung ist wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Fahrer dazu zu bringen, verantwortungsbewusst zu handeln, besonders während der Probezeit, in der sie sich noch in der Lernphase befinden.
Alkohol kann die Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, und gerade unerfahrene Fahrer müssen besonders vorsichtig agieren, um Unfälle zu vermeiden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und den Verlust des Führerscheins zur Folge haben.
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