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Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?

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Nein, in keinem Fall

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Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

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Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In Deutschland ist es für Kraftfahrer während der Probezeit grundsätzlich verboten, unter dem Einfluss alkoholischer Getränke zu fahren. Das bedeutet, dass die Fahrer in der Probezeit keine Alkoholgrenzen toleriert bekommen, was den Fokus auf eine verantwortungsvolle Fahrweise legt. Bei anderen Fahrzeugführern, die nicht in der Probezeit sind, gilt eine Grenze von 0,5 Promille, solange sie keine alkoholbedingten Fahrfehler machen. Für Fahrer in der Probezeit ist jedoch eine Null-Toleranz-Politik etabliert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Fahrer zu disziplinieren. Es ist also wichtig, die spezifischen Regelungen für die Probezeit zu beachten, da sie strenger sind als die allgemeinen Alkoholgrenzen für erfahrene Fahrer.

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