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Welchen Seitenabstand müssen Sie beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern einhalten?
- innerorts mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten
- außerorts mindestens 2,0 m Seitenabstand einhalten
- innerorts mindestens 1,0 m Seitenabstand einhalten
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern ist es wichtig, die richtigen Seitenabstände einzuhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Innerorts ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern vorgeschrieben, um Fußgängern und Radfahrern genügend Platz zu bieten und sie vor der Gefährdung durch vorbeifahrende Fahrzeuge zu schützen.
Außerorts beträgt der erforderliche Seitenabstand mindestens 2,0 Meter. Dieser größere Abstand ist notwendig, da die Geschwindigkeiten auf Landstraßen oft höher sind und damit das Risiko von schweren Unfällen steigt.
Die Einhaltung dieser Abstandsregeln ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Unfallvermeidung und zum Schutz verletzlicher Verkehrsteilnehmer.
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