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Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekten Antworten sind 1 und 2.
Zu Wahl 1: Das Parken am Fahrbahnrand ist verboten, wenn dadurch die Nutzung von gekennzeichneten Parkflächen beeinträchtigt wird. Dies dient der Gewährleistung, dass Parkplätze effizient genutzt werden und andere Fahrzeuge keinen Zugang zu diesen Flächen verlieren.
Zu Wahl 2: Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken ebenfalls verboten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen ungehinderten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Vorfahrtsstraßen sind Straßen, die für den Durchgangsverkehr wichtig sind, und ein Abstellen von Fahrzeugen würde den Verkehr behindern.
Wahl 3 ist nicht korrekt, weil auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften das Parken in bestimmten Fällen erlaubt sein kann, solange es nicht gegen zusätzliche Verkehrszeichen oder Regelungen verstößt. Daher ist es wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um ein umfassendes Verständnis der Parkregeln zu haben.
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