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Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Parken ist an bestimmten Stellen verboten, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. In diesem Fall sind die Optionen 1 und 2 korrekt:
1. Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird – hier wird sichergestellt, dass Parkflächen effektiv genutzt werden können. 2. Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften – auf diesen Straßen ist es wichtig, dass der Verkehr ungehindert fließen kann, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Die dritte Option, das Parken auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, war nicht korrekt, da dort das Parken nicht grundsätzlich verboten ist, solange es nicht den Verkehr behindert.
Es ist wichtig, alle relevanten Punkte zu kennen, um möglichen Bußgeldern und gefährlichen Situationen im Verkehr vorzubeugen.
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