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Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Halten ist auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor verboten, um die Sicht und Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Autofahrer diese Regelung beachten, um Unfälle zu vermeiden.
Zusätzlich ist das Halten unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ebenfalls verboten, da dies die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen kann. Das Halten über Schachtdeckeln ist nicht unbedingt verboten, solange die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, aber es könnte problematisch sein, falls z. B. die Straßenoberfläche nicht stabil ist.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen der Frage zu berücksichtigen, da jede Regel dazu dient, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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