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Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Kombination aus den Antworten 1 und 2 ist korrekt, da sie spezifische Situationen beschreibt, in denen das Parken verboten ist.
Zum ersten Punkt: Das Parken am Fahrbahnrand ist verboten, wenn dadurch die Nutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird, da dies den Verkehrsfluss und die Möglichkeit für andere Fahrzeuge, ordnungsgemäß zu parken, beeinträchtigt.
Zum zweiten Punkt: Vor Bordsteinabsenkungen ist das Parken ebenfalls untersagt, um den barrierefreien Zugang für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen, nicht zu behindern.
Der dritte Punkt, das Parken unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen, wurde in deiner Antwort nicht gewählt. Auch hier ist das Parken verboten, da es die Sicht auf den Überweg und damit die Sicherheit der Fußgänger gefährdet. Alle drei Punkte sind wichtig, um die Verkehrssicherheit und die Zugänglichkeit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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