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Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Antwortmöglichkeiten 1 und 2 sind korrekt, weil sie wichtige Aspekte der deutschen Verkehrsregeln zum Parken abdecken.
1. Das Parken am Fahrbahnrand, wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird, führt dazu, dass andere Fahrzeuge nicht parken oder die Parkfläche ineffizient genutzt wird.
2. Das Parken vor Bordsteinabsenkungen ist ebenfalls verboten, weil diese Bereiche für Fußgänger, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wichtig sind, um sicher die Straße zu überqueren.
Die Option 3 ist jedoch nicht korrekt, wenn es um diese spezifische Frage geht, da das Parken unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen nicht unbedingt verboten ist, solange genügend Platz für die Sichtbarkeit der Fußgänger gegeben ist.
Das Verständnis dieser Regeln hilft, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Verkehrssituation für alle Teilnehmer zu verbessern.
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