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Wo ist das Halten verboten?
Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Antwort umfasst folgende Punkte: Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen sowie auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen ist das Halten verboten. Dies ist wichtig, da das Halten an diesen Stellen den Verkehrsfluss stören und gefährliche Situationen verursachen kann.
Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen sind Bereiche, in denen Fahrzeuge sich auf eine andere Fahrbahn einfädeln oder ausfädeln. Hier kann das Halten den reibungslosen Übergang des Verkehrs behindern.
Markierte Fahrstreifen mit Richtungspfeilen zeigen an, in welche Richtung Fahrzeuge fahren sollen. Wenn hier gehalten wird, kann dies zu Verwirrung und möglichen Unfällen führen, da andere Verkehrsteilnehmer aus der Richtung nicht erwarten, dass Fahrzeuge anhalten.
Das Halten vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken ist hingegen nicht immer verboten, solange die Zufahrt nicht blockiert wird. Daher ist es entscheidend, die spezifischen Verkehrszeichen und -markierungen zu beachten, um die richtige Entscheidung zu treffen.
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