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Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach Durchfahrt des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs mit Blinklichtanlage ist ein sicherheitsrelevantes Thema. Gemäß den deutschen Verkehrsregeln dürfen Sie den Bahnübergang erst überqueren, wenn das rote Blinklicht erloschen ist. Dies bedeutet, dass der Zug die Strecke vollständig geräumt hat und keine Gefahr mehr besteht.
Es ist wichtig, dass die Regel klar verstanden wird: Auch wenn der Zug gerade durchgefahren ist, dürfen Sie nicht sofort den Bahnübergang überqueren, solange das Blinklicht noch leuchtet. Das blinkende Licht signalisiert, dass weiterhin eine Gefahr besteht – sei es durch einen weiteren Zug oder andere Sicherheitsgründe.
Die Kombination der Antworten bedeutet also, dass Sie erst dann den Übergang überqueren dürfen, wenn das Blinklicht nicht mehr blinkt, unabhängig davon, dass der Zug bereits durchgefahren ist. Sicherheit geht vor, und diese Regel schützt sowohl Ihre Sicherheit als auch die der Passagiere.
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