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Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

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Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

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Mit orangefarbener Warntafel

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Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Bei Dunkelheit muss eine Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, sowohl mit einer roten Leuchte als auch mit einem roten Rückstrahler gekennzeichnet werden. Diese Regelung dient der Sicherheit im Straßenverkehr, um andere Verkehrsteilnehmer auf die zusätzliche Gefahr aufmerksam zu machen. Das Sichtbarmachen der Ladung reduziert das Risiko von Unfällen, da andere Fahrer die Breite und Ausladung des Fahrzeugs besser einschätzen können.

Die Verwendung einer orangefarbenen Warntafel ist in diesem spezifischen Fall nicht erforderlich, da sie eher für Gefahrguttransporte benutzt wird. Auch das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist nicht korrekt, da dies nur bei schlechten Sichtverhältnissen angewendet werden sollte und nicht zur Kennzeichnung einer protrudierenden Ladung. Das richtige Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften sind entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr.

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