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Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
Mit orangefarbener Warntafel
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dunkelheit muss eine Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, sowohl mit einer roten Leuchte als auch mit einem roten Rückstrahler gekennzeichnet werden. Diese Regelung ist wichtig, um die Sichtbarkeit der Ladung für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und somit Unfälle zu vermeiden.
Die orangefarbene Warntafel kommt oft zum Einsatz, wenn es sich um gefahrgutrechtliche Transporte handelt, ist jedoch in diesem speziellen Fall nicht ausreichend. Auch das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist nicht geeignet, da dies für andere Zwecke gedacht ist und nicht als Kennzeichnung der Ladung dient.
Insgesamt ist es entscheidend, alle relevanten Optionen zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Ladung ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet ist, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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