Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war
- auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Pflicht, die im Falle eines Verkehrsunfalls besteht, ist im deutschen Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei einem Unfall haben Sie mehrere Verpflichtungen:
1. Bei geringfügigem Schaden sollten Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich zur Seite fahren, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Dies ist wichtig, um zusätzliche Gefahren zu vermeiden und den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.
2. Es ist erforderlich, dass Sie den anderen Unfallbeteiligten mitteilen, dass Sie am Unfall beteiligt sind. Dies fördert die Transparenz und sorgt dafür, dass alle Parteien über die Umstände des Unfalls informiert sind.
3. Auf Verlangen müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Diese Informationen sind notwendig, damit die beteiligten Personen und gegebenenfalls die Versicherung Zugang zueinander haben, um den Schaden regulieren zu können.
Alle drei Punkte sind wichtig, um fair und rechtlich konform zu handeln. Ihre vollständige Verantwortung und Kooperation tragen dazu bei, die Situation zu klären und die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten.
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