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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

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- den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war

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- auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihre Antwort ist korrekt, da alle drei Punkte essenziell sind, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Nach deutschem Recht, insbesondere dem Straßenverkehrsgesetz, müssen Sie sich an folgende Regeln halten:

1. Bei einem geringfügigen Schaden sind Sie verpflichtet, unverzüglich zur Seite zu fahren. Dies dient der Sicherheit und der Erleichterung des Verkehrsflusses.

2. Sie müssen den anderen Beteiligten mitteilen, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind. Dies ist wichtig, um eine offene Kommunikation zu gewährleisten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

3. Auf Verlangen müssen Sie den Berechtigten, wie z.B. den Unfallgegner oder die Polizei, Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Dies ist notwendig, um Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften sorgt dafür, dass die Unfallaufnahme reibungslos verläuft und gerechtfertigte Ansprüche bearbeitet werden können.

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