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Unter welchen Umständen dürfen Sie an einer Kreuzung eine rote Ampel überfahren?
Um einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn vorsichtig Platz zu schaffen
Wenn ein Polizist den Verkehr auf der Kreuzung regelt
Unter keinen Umständen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Antwortmöglichkeiten 1 und 2 sind korrekt, weil sie in bestimmten Situationen das Überfahren einer roten Ampel erlauben.
1. Wenn ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn sich nähert, müssen Sie der Gefahrenabwehr Vorrang geben. Das bedeutet, dass Sie vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und, sofern sicher, die Ampel überfahren dürfen, um Platz zu schaffen.
2. Wenn ein Polizeibeamter den Verkehr an der Kreuzung regelt, haben Sie ebenfalls die Erlaubnis, die rote Ampel zu überfahren. In diesem Fall hat die Anweisung des Polizisten Vorrang vor den Verkehrsampeln.
Die Antwort 3, dass man unter keinen Umständen eine rote Ampel überfahren darf, ist nicht korrekt, da die genannten Ausnahmen existieren. Es ist wichtig, dass Sie diese Regeln befolgen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und richtig auf Einsatzfahrzeuge oder Anweisungen von Polizeibeamten zu reagieren.
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