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Was gilt an dieser ampelgeregelten Kreuzung mit Zusatzzeichen?
- dürfen Radfahrer nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel „Rot“ zeigt
- dürfen Kraftfahrzeuge nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel „Rot“ zeigt
- ist für Radfahrer die Fahrtrichtung nach rechts vorgeschrieben
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
An dieser ampelgeregelten Kreuzung gilt, dass Radfahrer nach rechts abbiegen dürfen, auch wenn die Ampel "Rot" zeigt, da das Zusatzzeichen "nur" für Radfahrer eine spezielle Regelung anzeigt. Dies entspricht der Regelung der Verkehrsordnung, die es Radfahrern erlaubt, bei roten Ampeln nach rechts abzubiegen, sofern kein anderes Verbotsschild dies untersagt.
Fahrzeuge dürfen jedoch nicht bei Rot abbiegen, weshalb diese Regelung speziell für Radfahrer gedacht ist. Das Zusatzzeichen zeigt außerdem, dass die Fahrtrichtung nach rechts für Radfahrer vorgeschrieben ist, was bedeutet, dass sie dieser Richtung folgen müssen.
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