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Was gilt an dieser ampelgeregelten Kreuzung mit Zusatzzeichen?
- dürfen Radfahrer nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel „Rot“ zeigt
- dürfen Kraftfahrzeuge nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel „Rot“ zeigt
- ist für Radfahrer die Fahrtrichtung nach rechts vorgeschrieben
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
An der abgebildeten Ampel gilt Folgendes: Die rote Ampel zeigt für alle Verkehrsteilnehmer, dass sie anhalten müssen. Das Zusatzzeichen erlaubt es Radfahrern jedoch, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot ist. Dies ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Das bedeutet, Radfahrer dürfen in diesem Fall der roten Ampel folgen und nach rechts abbiegen, was in der Regel nicht für Kraftfahrzeuge gilt. Das richtige Verständnis dieser Regelung ist wichtig, um Konflikte im Straßenverkehr zu vermeiden.
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