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An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Regel „rechts vor links“ gilt an bestimmten Straßenkreuzungen und -einmündungen, wo keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen vorhanden sind. Das bedeutet, dass der Verkehr von rechts Vorrang hat, sofern nicht andere Vorschriften anwendbar sind.
An Grundstücksausfahrten ist jedoch die Regel „rechts vor links“ nicht direkt anwendbar, da hier spezifische Vorfahrtsregelungen existieren, die Fahrzeuge auf der Hauptstraße Vorrang gewähren. Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt auch keine „rechts vor links“-Regel, da dieser Bereich eigene Verkehrsregeln hat.
Die korrekte Kombination umfasst nur die Straßenkreuzungen und -einmündungen, wo „rechts vor links“ zur Anwendung kommt. Es ist wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um ein umfassendes Verständnis der Verkehrsregeln zu haben und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden.
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