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Was gilt bei diesem Verkehrszeichen?
- zwischen 22 und 6 Uhr gilt
- zwischen 6 und 22 Uhr gilt
- nicht für Elektrofahrzeuge gilt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Verkehrszeichen mit der Zahl 30 und dem Hinweis "22-6h Lärmschutz" bedeutet, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt. Das Ziel dieser Regelung ist der Lärmschutz in Wohngebieten während der Nachtzeit, um die Ruhe der Anwohner nicht zu stören. In dieser Zeit müssen sich alle Fahrzeuge an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Während der anderen Stunden, also zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht. Es muss zudem beachtet werden, dass es hier keine Ausnahmeregelung nur für Elektrofahrzeuge gibt. Daher ist es wichtig, die beiden relevanten Zeitabschnitte korrekt zu erfassen, um den Lärmschutz im Nachgang nicht zu gefährden.
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