Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Dürfen Sie hier parken?
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das angezeigte Verkehrsschild zeigt einen Parkplatz, der speziell für Menschen mit Behinderungen reserviert ist. In Deutschland dürfen diese Parkplätze nur von Fahrzeugen genutzt werden, die eindeutig dazu berechtigt sind, was durch einen amtlichen Parkausweis für Schwerbehinderte oder für Begleitpersonen von Blinden nachgewiesen werden muss.
Die beiden korrekten Antwortmöglichkeiten beziehen sich genau auf diese Regelung:
1. Menschen mit Schwerbehinderung, die einen amtlichen Parkausweis besitzen, dürfen hier parken. 2. Begleitpersonen von Blinden, wenn sie einen entsprechenden Parkausweis haben, dürfen ebenfalls auf diesen Parkplätzen stehen.
Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen führen. Es ist wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um ein vollständiges Verständnis der Regelung zu haben.
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