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Wann werden im Fahreignungsregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten getilgt, die mit zwei Punkten bewertet wurden?
- 5 Jahren
- 3 Jahren
- 2 Jahren
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Fahreignungsregister ist geregelt, wie lange Ordnungswidrigkeiten mit Punkten gespeichert bleiben. Für Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet werden, erfolgt die Tilgung nach bestimmten Zeiträumen: Diese werden nach der Schwere des Vergehens gestaffelt.
In diesem Fall ist die korrekte Antwort eine Kombination aus Zeiträumen: Nach zwei Jahren und nach drei Jahren wird jeweils ein Punkt getilgt, was insgesamt fünf Jahre ergibt (da die letzten Punkte, die die zwei Punkte repräsentieren, nach fünf Jahren gelöscht werden).
Es ist wichtig, alle relevanten Zeiträume zu beachten, weil sie die Gesamtdauer der Speicherung beeinflussen. Außerdem sorgt dies dafür, dass Fahrer nicht unnötig lange Punkte in ihrem Register haben, was ihre Fahreignung und Versicherungsbeiträge betreffen kann.
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