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Welche Kraftfahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?
Lastkraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 m sind
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Auswahl der Fahrzeuge, die einen größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen, beruht auf der Sicherheit im Straßenverkehr. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass Lastkraftwagen über 3,5 t und Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 Meter sind, aufgrund ihrer Größe und ihrer schwereren Bremsfähigkeit beim Überholen einen größeren Sicherheitsabstand benötigen.
Wenn ein überholendes Fahrzeug einscheren möchte, muss ausreichend Platz vorhanden sein, um sicher vor dem überholten Fahrzeug wieder in die Spur wechseln zu können. Für diese beiden Fahrzeugtypen ist es daher notwendig, dass sie entsprechend Abstand halten, um mögliche Gefahrensituationen zu vermeiden. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse benötigen in der Regel nicht denselben großen Abstand. Daher sind nur die Optionen 1 und 2 korrekt, während Option 3 nicht berücksichtigt werden muss.
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