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Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?
Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist das Überholen verboten
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h
Die Nebelschlussleuchte muss eingeschaltet werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In dieser Situation, in der starker Regen die Sicht auf knapp 50 m einschränkt, sind die gewählten Antworten 1 und 2 korrekt.
Zu Antwort 1: Das Überholen mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ist bei eingeschränkter Sicht verboten, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Überholen sehr gefährlich, da der Bremsweg und die Reaktionszeit erhöht sind.
Zu Antwort 2: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung dient dazu, die Sicherheit zu erhöhen, da man bei schlechter Sicht langsamer fahren sollte, um im Notfall schneller reagieren zu können.
Antwort 3, die besagt, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden muss, ist in dieser Situation nicht korrekt, da die Sicht nicht aufgrund von Nebel, sondern wegen starkem Regen eingeschränkt ist. Nebelschlussleuchten sind nur bei extremen Sichtverhältnissen unter 50 m aufgrund von Nebel vorgeschrieben. Daher ist es wichtig, alle relevanten Antworten zu wählen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
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