Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine. Hinter Ihnen hat sich eine Fahrzeugkolonne gebildet. Was ist richtig?
An geeigneter Stelle Geschwindigkeit verringern oder warten, um den nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen
Warnblinkanlage einschalten, um anzuzeigen, dass Überholen nicht möglich ist
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind nicht verpflichtet, schnellere Fahrzeuge überholen zu lassen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die gewählte Antwort ist korrekt, weil landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen in der Regel langsamer fahren und es ihre Verantwortung ist, den nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. Nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht sind sie verpflichtet, an geeigneten Stellen die Geschwindigkeit zu verringern oder anzuhalten, um ein sicheres Überholen zu ermöglichen.
Die anderen Antwortmöglichkeiten sind nicht korrekt oder nicht vollständig. Das Einschalten der Warnblinkanlage ist nicht als Pflicht vorgeschrieben, um anzuzeigen, dass Überholmanöver nicht möglich sind, und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind tatsächlich verpflichtet, schnelleren Fahrzeugen die Möglichkeit zum Überholen zu geben.
Das Verständnis dieser Regelungen ist wichtig, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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