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Wo ist das Parken verboten?
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
An Taxenständen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Parken ist in bestimmten Bereichen verboten, um die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. In diesem Fall sind die Antworten 1 und 2 korrekt:
1. Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken: Hier ist das Parken untersagt, um den Zugang zu den Grundstücken nicht zu blockieren und den Verkehr nicht zu behindern.
2. An Taxenständen: Das Parken an Taxenständen ist verboten, um den Taxis die Möglichkeit zu geben, Passagiere aufzunehmen und abzusetzen, ohne dass sie durch parkende Fahrzeuge behindert werden.
Antwort 3 ist hingegen nicht Teil der korrekten Optionen, da das Parken unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen nicht immer verboten ist, es sei denn, es gibt besondere Verkehrszeichen oder Regelungen. Daher ist es wichtig, die relevanten Antworten vollständig zu wählen, um sicherzustellen, dass die Verkehrsregeln richtig beachtet werden.
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