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Wo ist das Parken verboten?
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
An Taxenständen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland gibt es spezifische Verkehrsregeln, die das Parken in bestimmten Bereichen verbieten, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Die Optionen 1 und 2 sind korrekt, weil:
1. Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken ist das Parken verboten, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge ungehindert ein- und ausfahren können. Das verhindert Staus und gefährliche Situationen.
2. An Taxenständen ist das Parken ebenfalls untersagt, da diese Bereiche für Taxis reserviert sind, um den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Wenn hier geparkt wird, können Taxis nicht anhalten, was den Fahrverkehr behindert.
Die Option 3 (unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen) ist potenziell problematisch, aber nicht pauschal verboten. Hier darf zwar nicht direkt am Überweg geparkt werden, aber es ist nicht immer sofort ein Parkverbot, solange die Sicht auf die Fußgänger nicht beeinträchtigt wird.
Die korrekte Auswahl 1 und 2 ist wichtig, um alle Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.
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