Interaktive vorbereitung auf die führerscheinprüfung
Verhalten im Straßenverkehr / 2.2.12-105
Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
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