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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland gilt, dass das Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eingeschränkt ist. Die von dir gewählten Optionen 1 und 2 sind korrekt.
1. In Gewerbegebieten ist das Parken erlaubt, da diese oft mehr Platz und Flexibilität bei der Nutzung bieten. 2. In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen dürfen Anhänger ebenfalls abgestellt werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Parkplätze entsprechend kenntlich gemacht sind.
Option 3, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen, gehört nicht zu den erlaubten Bereichen, da diese Regelungen spezifischer sind und üblicherweise das Parken von großen Anhängern dort nicht gestatten.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen auszuwählen, da die Straßenverkehrsordnung darauf abzielt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Konflikte in Wohngebieten zu vermeiden.
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