Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?
- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden
- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden
- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Parken eines Anhängers ohne Zugfahrzeug ist es wichtig, die Einschränkungen für die Dauer des Parkens einzuhalten. Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, um die Verkehrssituation nicht zu beeinträchtigen.
Zusätzlich dürfen Anhänger auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen auch länger als zwei Wochen geparkt werden, wenn es dort erlaubt ist. Die Regelung zur Nutzung von ausreichend befestigten Seitenstreifen ist jedoch anders, da dort Anhänger nicht zeitlich unbegrenzt abgestellt werden dürfen, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Verkehrs zu vermeiden.
Daher ist es entscheidend, alle relevanten Optionen auszuwählen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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