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Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?
In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Industriegebieten
In reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die gewählte Antwort ist korrekt. Gemäß den deutschen Verkehrsregelungen dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie in Industriegebieten parken.
Diese Regelungen dienen dazu, den Verkehr in Wohngebieten zu entlasten und die Nachtruhe der Anwohner zu schützen, während gleichzeitig bestimmte Bereiche für den Abstellplatz von schweren Fahrzeugen zugelassen sind. In reinen Wohngebieten ist das Parken dieser Fahrzeuge hingegen nicht gestattet, da dies die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen könnte.
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