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Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Außerorts am Tage
Außerorts bei Dunkelheit
Innerorts bei Dunkelheit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Lichthupe darf gemäß den deutschen Verkehrsregeln verwendet werden, um die Überholabsicht anzuzeigen. Dies ist insbesondere wichtig, um andere Verkehrsteilnehmer zu informieren und die Sicherheit zu erhöhen. Außerorts, sowohl am Tage als auch bei Dunkelheit, ist die Verwendung der Lichthupe zulässig, da hier die Sichtverhältnisse und die Geschwindigkeiten in der Regel es erlauben, schnell und sicher zu überholen.
Innerorts hingegen wird die Lichthupe in der Regel nicht empfohlen, besonders bei Dunkelheit, da dies als unangemessen betrachtet werden kann und andere Verkehrsteilnehmer irritieren kann. Es ist wichtig, diese Regeln zu beachten, um Missverständnisse im Straßenverkehr zu vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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