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Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit an Ihrem Kraftfahrzeug grundsätzlich einschalten?
Das Abblendlicht
Nur das Standlicht
Das Fernlicht
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei einer Fahrt in Dunkelheit ist es gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig, das Abblendlicht einzuschalten. Das Abblendlicht sorgt dafür, dass die Straße vor Ihnen ausreichend beleuchtet ist, ohne andere Fahrer zu blenden.
Das Standlicht allein reicht nicht aus, da es nicht ausreichend Licht für den Straßenverkehr bietet und vor allem nur für das Parken gedacht ist. Das Fernlicht kann in bestimmten Situationen verwendet werden, sollte jedoch nicht ständig eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
Das richtige Einschalten des Abblendlichts ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr, da es einerseits Sichtbarkeit bietet und andererseits die Gefahr von Unfällen vermindert.
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