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Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit an Ihrem Kraftfahrzeug grundsätzlich einschalten?
Das Abblendlicht
Nur das Standlicht
Das Fernlicht
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei einer Fahrt in Dunkelheit müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Dies ist in den deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, um die Sicht zu verbessern und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Das Standlicht hingegen ist nicht ausreichend, da es lediglich zur Anzeige des geparkten Fahrzeugs dient und nicht genügend Sicht auf die Straße bietet.
Das Fernlicht kann in bestimmten Situationen verwendet werden, sollte aber nicht im Gegenverkehr oder bei Annäherung an ein anderes Fahrzeug aktiviert werden, da es ebenfalls blenden kann. Es ist wichtig, die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen korrekt zu nutzen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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