Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?
Lkws und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger
Pkws
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Antwort umfasst die Fahrzeuge, die bei Dämmerung oder Dunkelheit eine eigene Lichtquelle oder Parkwarntafeln besitzen müssen, um sicherzustellen, dass sie auf der Fahrbahn sichtbar sind. In Deutschland sind Lkw und Wohnmobile über 3,5 t sowie Anhänger verpflichtet, sich entsprechend kenntlich zu machen. Diese Vorschrift dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da nicht genügend sichtbare Fahrzeuge zu Unfällen führen können.
Pkws hingegen sind nicht in dieser Regelung enthalten, da sie in der Regel ausreichende Lichtquellen besitzen und als weniger störend gelten, wenn sie korrekt abgestellt sind. Es ist wichtig, alle relevanten Fahrzeugtypen zu kennen, um die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können.
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