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Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?
Lkws und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger
Pkws
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die richtige Antwort besteht aus den Optionen 1 und 2, was bedeutet, dass sowohl Lkws und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse als auch Anhänger bei Dämmerung oder Dunkelheit mit einer eigenen Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden müssen, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Dies ist wichtig, um die Sichtbarkeit dieser größeren und schwereren Fahrzeuge zu gewährleisten, damit andere Verkehrsteilnehmer sie rechtzeitig erkennen können. Zu den einschlägigen deutschen Verkehrsregeln gehört das Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die vorschreibt, dass Fahrzeuge, die in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen abgestellt werden, entsprechend gekennzeichnet sein müssen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen.
Pkws hingegen müssen nicht zwingend durch Lichtquellen oder Warntafeln gekennzeichnet werden, da ihre Größe und Bauart in der Regel eine andere Sichtbarkeit bieten.
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