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Wann müssen Anbaugeräte zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen haben?
- die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs verdeckt
- seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragt
- nach hinten um mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die gewählte Kombination ist korrekt, da alle drei Bedingungen nach den deutschen Verkehrsregeln zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen für Anbaugeräte erfordern:
1. Wenn die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs verdeckt sind, ist es wichtig, zusätzliche Lichter anzubringen, damit andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug besser sehen können.
2. Wenn die Anbaugeräte seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus ragen, benötigen sie ebenfalls zusätzliche Beleuchtung, um die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
3. Ebenso ist es notwendig, dass bei einer Hinterragung von über 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus zusätzliche Beleuchtung installiert wird, um die Sicherheit beim Rückwärtsfahren oder Fahren bei Dunkelheit zu erhöhen.
Diese Vorschriften dienen dazu, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass Anbaugeräte im Straßenverkehr gut sichtbar sind.
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