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Die zulässige Gesamtmasse Ihres Zugfahrzeugs beträgt 6,5 t; die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers beträgt 5,5 t. Ist das Benutzen einer Autobahn mit dieser Fahrzeugkombination mautpflichtig?
Ja, wenn die Fahrzeugkombination ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist
Immer, weil die Fahrzeugkombination die zulässige Zug-Gesamtmasse von 7,5 t überschreitet
Nein, weil das Zugfahrzeug die zulässige Gesamtmasse von 7,5 t nicht überschreitet
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Kombination der Antworten ist wichtig, da sie die spezifischen Regelungen für die Mautpflicht auf Autobahnen in Deutschland betrifft. In diesem Fall gilt:
1. Die Kombination aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6,5 t und einem Anhänger mit 5,5 t ergibt eine Gesamtmasse von 12 t. Dies überschreitet die Grenze von 7,5 t, was bedeutet, dass die Fahrzeugkombination mautpflichtig ist.
2. Wenn die Fahrzeugkombination ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, wird die Mautpflicht ebenfalls aktiviert.
3. Ein Zugfahrzeug allein, das unter 7,5 t bleibt, führt nicht zur Mautpflicht, es sei denn, es ist zusammen mit einem Anhänger, der die Gesamtmasse übersteigt.
Das Verständnis dieser Regelungen hilft, mögliche Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
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