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Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?
Sitzend auf geeigneten Sitzgelegenheiten
Stehend, wenn es zur Begleitung der Ladung nötig ist
Stehend auf leeren Anhängern
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Kombination der Antwortmöglichkeiten bedeutet, dass es erlaubt ist, Personen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern in bestimmten Situationen mitzunehmen.
1. Sitzend auf geeigneten Sitzgelegenheiten: Dies stellt sicher, dass die mitfahrenden Personen sicher und stabil sitzen, was das Risiko von Verletzungen bei Fahrmanövern verringert.
2. Stehend, wenn es zur Begleitung der Ladung nötig ist: In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass Personen zur Überwachung der Ladung stehen. Dies muss jedoch aus sicherheitsrelevanten Gründen geschehen und sollte nicht die Sicherheit aller Beteiligten gefährden.
Die dritte Option, „Stehend auf leeren Anhängern“, ist nicht zulässig, da dies das Risiko von Stürzen und Verletzungen erhöht. Laut deutscher Verkehrsordnung müssen auch bei der Mitnahme von Personen auf Anhängern Sicherheitsaspekte beachtet werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist wichtig, alle relevanten Optionen im Blick zu haben, um die gesetzlichen Bestimmungen korrekt umzusetzen und mögliche Gefahren zu vermeiden.
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